Wenige Schlagraumlose wurden nicht ersteigert. Bei Interesse in der Ortsverwaltung melden.
MOTORSÄGEKURS GRUNDVORAUSSETZUNG FÜR ERWERB VON BRENNHOLZ (SCHLAGRAUM UND BRENNHOLZ-LANG) Für alle Brennholzkunden die ihre Motorsägearbeiten im Wald ausführen (Schlagraum und Brennholz-lang), ist der Nachweis, sofern noch nicht geschehen, bei der Ortsverwaltung vorzulegen.
Es ist prinzipiell möglich, dass auch ortsansässige Personen ohne Motorsägeschein an der Versteigerung teilnehmen können. In solchen Fällen muss jedoch zwingend der Motorsägeschein derjenigen Person, die das Holz aufarbeitet, nachgereicht werden.