Autor: Claudia Pasenau

Rettung von Rehkitzen: Das ist die Rechtslage

Wer ist verantwortlich, dass die Wiese auf Kitze abgesucht wird: Der Landwirt, der Jäger oder der Fahrer, der die Wiese mäht (z. b. bei Beauftragung von Lohn unternehmen).

  • Der Staat hat den Tierschutz i Art. 20 a GG aufgenommen. Dieser ist damit als Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich bei der Mahd zu ergreifen sind.
  • Überdies bestimmt § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf.
  • Wer das Jagdrecht hat ist zur Hege verpflichtet. Das ist nach § 3 BJagdG der Eigentümer, also meist de Landwirt: „Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. (…l) Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff. ausgeübt werden.“
  • Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips ist somit primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen seines Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigen ergibt sich somit primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen seines Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG – Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setzt.
  • Überdies hat auch der Landwirt eine Hegeverpflichtung. Die Hege eines gesunden, artenreiche Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die auch dem jeweiligen Grundeigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen jenem diese Aufgaben ausdrücklich übertragen und zuverlässig durchgeführt werden.

Rehkitzsuche: Das ist der richtige Zeitpunkt für die Suche

Welcher Zeitraum sollte zwischen Suche und Mahd maximal verstreichen?

Je geringer der Zeitabstand zwischen Suche und Mahd, desto besser, am besten direkt davor. Vergrämungsmaßnahmen sollten mindestens einen bis maximal zwei Tage vor der Mahd durchgeführt werden, da bei früherer Durchführung ein Gewöhnungseffekt auftreten kann.

Sollten bei den Maßnahmen (Bspw. Einsatz von Drohnen) Kitze aus der Wiese geboren werden, ist es natürlich essenziell wichtig, dass diese möglichst kurz nur „fixiert“ werden. Das „Fixieren“ (z. B. mittels Obstkiste oder Wäschekorb) außerhalb des zu mähenden Gebiets sollte natürlich nur möglichst kurz andauern, ist aber nötig, da die Kitze ansonsten zurück in die Wiese gehen.

Achtung Strafe: Das droht bei Mähtod

Was kann passieren, wenn keine ausreichenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und ein Rehkitz zu Schaden kommt?

Bei Verstoß gegen eines der angeführten Gesetze ist laut § 17 TierSchG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu verhängen. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen, Leiden, länger anhaltendes bzw. sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ein Verstoß liegt allerdings nur vor, wenn dies mit Absicht geschieht, oder als mögliche Folge einer Handlung billigend in Kauf genommen wird.

Natürlich hat keine Landwirtin und kein Landwirt die Absicht Tiere bei der Mahd zu töten. Für eine billigend in Kaufnahme reicht allerdings nach einschlägiger Rechtsprechung, dass keine Vorsorge getroffen wurde, obwohl im Vorjahr Rehkitze auf der Fläche vorgefunden wurden. Auch wenn bereits ein Kitz auf der Fläche getötet oder verletzt wurde, muss die Mahd unterbrochen werden und Vorsorge getroffen werden um Rechtssicherheit zu erhalten.

Es gibt bereits diverse urteile zu Thema Mähtod. Hierbei bewegten sich die Urteile von Freispruch über Geldstrafen im Bereich von rund 1.000 bis 4.2000 Euro bis hin zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr auf Bewährung.

Es wird weiterhin gebeten den Jagdpächter bzw. die Kitzrettung Ortenau mindestens 24 Stunden vor der Mahd zu verständigen. 

Quelle: veröffentlicht Redaktion agrarheute, www.agrarheute.com

Wir sagen Dankeschön

Hoch emotional wurden die Pächter unseres „Abseits“ am Ostersonntag von zahlreichen Gästen in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. 5 Jahre lang hatte das Abseits-Team die Gäste aus nah und fern kulinarisch verwöhnt. Gerade auch für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wurde einmal im Monat mit „Iss gemeinsam“ ein lieb gewonnener Ort der Begegnung geschaffen.

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Generalversammlung der Litzlocher Moorhexen

Am Freitag, 22.03.2024 fand in den Räumen des Sängerbunds Gamshurst die Mitgliederversammlung des Vereins statt, welche regen Zuspruch von zahlreichen Aktiven fand. Eine Vielzahl von Auftritten und Besuchen befreundeter Zünfte zur Faschingszeit prägten die Aktivitäten der Vereinsmitglieder. Ein besonderes Highlight war der Schmutzige Donnerstag mit Weckgang, Besuchen im Kindergarten und der Grundschule, Eierbetteln sowie der Rathausstürmung mit anschließender Feier auf dem Dorfplatz.

Aber auch bei ganzjährigen Terminen der örtlichen Vereine zeigten die Moorhexen eine beachtliche Präsenz.

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Verein für Ortsgeschichte e.V./Generalversammlung Gesetzte Ziele erfordern im neuen Vereinsjahr großes Engagement

Rückblick auf ein erfolgreiches Vereinsjahr

Während Schriftführerin Silke Egner mit ihrem Tätigkeitsbericht zurückblickte, galten dem Vorsitzenden Edgar Gleiß vor allem die Planungen für das neue Vereinsjahr als wichtiger Meilenstein. So hatte der Gemeinderat für den Doppelhaushalt die Erweiterung des Archivs auf dem Speicher des Rathauses mit der Zusicherung der Teilfinanzierung ein wichtiges Zeichen für die Arbeit und Bedeutung des Vereins gegeben. Man freue sich über die Mittelfreigabe von 30.000 Euro, aber auch über die Zusage der Regionalstiftung der Sparkasse diese Aktion mit 10.000 Euro zu unterstützen. Auch die Jagdgenossenschaft werde sich mit einem Zuschuss finanziell beteiligen. Allerdings warte auch eine Menge Arbeit auf den Verein, der einen Teil des Innenausbaus in Eigenleistung einbringen müsse und zusätzliches Geld aus der Vereinskasse erforderlich werde. Gesichert sei noch nicht, ob noch im laufenden oder im kommenden Jahr damit begonnen werde. Eine Präsentation über die Situation und Arbeit, die Elke Bohn mit vielen Fotos per PowerPoint im Anschluss an die Jahreshauptversammlung präsentierte, zeigte mit aller Deutlichkeit, dass der Ausbau eine hohe Dringlichkeitsstufe aufweise.

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